Ambulante medizinische Vorsorgeleitung in NRW – Prävention und Regeneration vor Ort
Der Begriff „ambulante Badekur“ ist umgangssprachlich verbreitet – offiziell handelt es sich um eine „ambulante medizinische Vorsorgeleistung nach § 23 SGB V“. Diese Form der Kur ermöglicht es, medizinisch notwendige Vorsorge- und Heilmaßnahmen in einem anerkannten Heilbad oder Kurort wahrzunehmen, ohne stationär untergebracht zu sein.
Eine ambulante Kur bietet Ihnen die Möglichkeit, die wohltuende Wirkung von Heilbädern und Thermalquellen zu nutzen, ohne dafür stationär untergebracht zu sein. Sie kombinieren medizinisch empfohlene Anwendungen mit Freizeit, Erholung und einer gesunden Umgebung – ideal für alle, die Gesundheit und Prävention in den Urlaub integrieren möchten.
Was ist eine ambulante Badekur?

Die ambulante Vorsorgemaßnahme kann ärztlich verordnet werden und umfasst je nach Indikation gezielte Anwendungen wie Thermalbäder, Moor- oder Fangopackungen, Massagen oder physikalische Therapien. Ziel ist es, die körperliche Fitness zu erhalten, Beschwerden zu lindern und langfristig das Wohlbefinden zu steigern.
Diese Art der Kuren sind ideal, um präventiv aktiv zu werden, chronische Beschwerden zu lindern oder nach einer medizinischen Behandlung die Regeneration zu unterstützen. Fachkundiges Personal begleitet Sie dabei und stellt sicher, dass die Anwendungen optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Dauer und Kosten einer ambulanten Vorsorgemaßnahme
Eine ambulante Kur dauert in der Regel drei Wochen. In dieser Zeit werden mehrere Anwendungen pro Woche durchgeführt, die individuell auf die ärztliche Verordnung und den Gesundheitszustand abgestimmt sind.
Je nach Bedarf kann die Kur auch verkürzt oder verlängert werden – dies erfolgt in Absprache mit dem behandelnden Arzt und dem jeweiligen Kurort.

Die Kosten für eine ambulante Vorsorgemaßnahme können von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sofern eine ärztliche Verordnung und die Bewilligung durch die Krankenkasse vorliegen. In der Regel tragen die Versicherten nur einen Eigenanteil von zehn Prozent der Behandlungskosten sowie einen täglichen Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung.
Private Krankenkassen oder Beihilfestellen übernehmen die Kosten häufig nach individuellen Tarifen. Es lohnt sich daher, vorab Rücksprache mit der Krankenkasse oder der Kurverwaltung des gewünschten Heilbads zu halten, um genaue Informationen zur Kostenübernahme zu erhalten.
In folgenden Mitgliedsorten des NRW-Heilbäderverbandes werden ambulante Vorsorgemaßnahmen angeboten:

Wenn Sie sich für eine ambulante Vorsorgeleistung in Nordrhein-Westfalen interessieren, beraten Sie die einzelnen Heilbäder und Kurorte gern persönlich zu den jeweiligen Angeboten, Anwendungsformen und Unterkunftsmöglichkeiten.
Wenden Sie sich einfach direkt an den gewünschten Ort oder Anbieter – dort erhalten Sie individuelle Informationen, Unterstützung bei der Antragstellung und hilfreiche Tipps zur optimalen Vorbereitung Ihres Kuraufenthalts.