Wege zur Kur
Viele Menschen entscheiden sich für die wirkungsvollen Angebote unserer Heilbäder und Kurorte in NRW im Rahmen von Gesundheitsaufenthalten. Kuren mit einer weitgehenden Kostenübernahme durch die Sozialversicherungsträger bzw. Krankenkassen können eine Alternative sein.
Zuständig für die Verordnung von Vorsorge-, Heil- und Rehabilitationskuren sind Ihr Haus- oder Facharzt, der Betriebsarzt sowie Ihre Krankenkasse. Besprechen Sie die Absicht, eine Kur durchzuführen, mit dem Arzt. Klären Sie rechtzeitig vor Kurantritt Art und Höhe der Kostenübernahme.
Um Ihre Planung für Ihren Kuraufenthalt in einem der Kurorte zu erleichtern, informieren wir Sie auch gerne persönlich darüber, wie Sie Zuschüsse für Ihre Kur von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Lassen Sie sich von der NRW-Gesundheitsagentur zu Ihrem persönlichen Weg zur Kur beraten! Zu den Möglichkeiten für eine Auszeit gehören
- stationäre oder ambulante Vorsorgekuren
- Rehabilitationen
- Heilbehandlungen
- Wellness-Urlaube

Ambulante Vorsorgekur
Grundsätzlich besteht alle drei Jahre ein gesetzlicher Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur. Hierfür muss die Kurfähigkeit vom Hausarzt bescheinigt werden. Die Kosten für die ärztlichen Behandlungen während der Kur, sowie bis zu 90 % der Kurmittelkosten werden von den Krankenkassen erstattet.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise müssen zum größten Teil privat bezahlt werden. Einige Krankenkassen erstatten einen kleinen Anteil pro Tag.
Präventionsreisen
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Zuschuss von bis zu 150 €, wenn Sie im Urlaub an einem zertifizierten Gesundheitsprogramm teilnehmen.